Geschäftsordnung

Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des SV Neptun 1897 e.V.

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Der Verein, gibt sich zur Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen der Organe und der Abteilungen diese Geschäftsordnung.
  2. Alle Versammlungen sind nicht öffentlich. Auf Antrag und Beschluss der Versammlung können Nichtmitglieder bzw. die Öffentlichkeit zugelassen werden.

§ 2 Einberufung

  1. Die Einberufung der Mitgliederversammlung und des Vorstandes richtet sich nach der Satzung.

§ 3 Beschlussfähigkeit

  1. Die Organe des Vereins und der Abteilungen sind bei ordnungsgemäßer Einladung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

§ 4 Versammlungsleitung

  1. Der 1. Vorsitzende ( Versammlungsleiter ) eröffnet, leitet und schließt die Versammlungen
  2. Bei Verhinderung des Versammlungsleiters und  satzungsmäßigen Vertreter wählen die erschienenen Mitglieder aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter.
  3. Der Versammlungsleiter kann das Wort entziehen, Ausschlüsse von Personen auf Dauer und auf Zeit vornehmen und Unterbrechungen oder Aufhebung der Versammlung anordnen.
  4. Der Versammlungsleiter oder dessen Beauftragte prüfen die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung, die Anwesenheitsliste, die Stimmberechtigung.Der Versammlungsleiter gibt die Tagesordnung bekannt. Über Einsprüche gegen dieTagesordnung oder Änderungsanträge entscheidet die Versammlung ohne Debatte mit einfacher Mehrheit.

§ 5 Worterteilung und Rednerfolge

  1. Bei mehreren Wortmeldungen ist eine Rednerliste aufzustellen. Die Eintragung erfolgt in der Reihenfolge der Wortmeldungen.
  2. Das Wort erteilt der Versammlungsleiter. Die Worterteilung erfolgt in der Reihenfolge der Rednerliste.
  3. Berichterstatter und Antragsteller erhalten zu Beginn und am Ende der Aussprache ihresTagesordnungspunktes das Wort.
  4. Der Versammlungsleiter kann in jedem Fall auch außerhalb der Rednerliste das Wort ergreifen.

§ 6 Anträge

  1. Anträge müssen 14 Tage vor dem Versammlungstermin vorliegen.
  2. Die Anträge sind schriftlich und mit Begründung einzureichen. Anträge ohne Unterschriftdürfen nicht behandelt werden.
  3. Für Anträge auf Satzungsänderung gelte die besonderen Bestimmungen der Satzung.

§ 7  Dringlichkeitsanträge

  1. Dringlichkeitsanträge sind nur möglich am Beginn der Versammlung, wenn alle Mitglieder einer Änderung der Tagesordnung zustimmen.
  2. Dringlichkeitsanträge in der Mitgliederversammlung sind nicht zulässig.

§ 8 Abstimmungen

  1. Vor Abstimmungen ist die Reihenfolge der zur Abstimmung kommenden Anträge deutlich bekannt zu geben. Die Anträge sind einzeln vorzulesen.
  2. Der Versammlungsleiter muss vor der Abstimmung  jeden Antrag nochmals vorlesen.
  3. Über Zusatzanträge muss extra abgestimmt werden.
  4. Abstimmungen erfolgen offen. Eine geheime Abstimmung kann durch den Versammlungsleiter angeordnet oder auf Antrag  mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
  5. Bei allen Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit –Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben.

§ 9 Wahlen

  1. Wahlen sind nur möglich, wenn sie satzungsgemäß vorgeschrieben sind oder durch das Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern notwendig werden. Sie bei der Einberufung bekannt gegeben werden und auf der Tagesordnung stehen.
  2. Die Wahlen sind offen und in der satzungsmäßig vorgeschriebenen Reihenfolge vorzunehmen.
  3. Ein Abwesender kann gewählt werden, wenn dem Versammlungsleiter vor der Abstimmung dessen Zustimmung als schriftliche Erklärung vorliegt.
  4. Vor der Wahl sind die Kandidaten zu fragen, ob sie kandidieren und nach der Wahl, ob sie die Wahl annehmen.
  5. Das Wahlergebnis wird für das Protokoll schriftlich festgehalten.
  6. Scheiden Mitglieder des Vorstandes oder Abteilungen während einer Legislaturperiode aus, beruft der Vorstand auf Vorschlag des betreffenden Gremiums ein geeignetes Ersatzmitglied bis zur nächsten festgelegten Wahl.

§ 10 Protokolle

  1. Sie sind vom 1. Schriftführer oder Protokollführer und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.

§ 11 Inkrafttreten

  1. Diese Geschäftsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 2. April 2009 beschlossen und tritt sofort in Kraft.